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Ärzte, Architekten, Anwälte – Kammerberufler sind unterversorgt

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Arzt 3193855Vielen Angehörigen von „Kammerberufen“, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, ist nicht bewusst, dass sie nicht ausreichend abgesichert sind.

Angehörige „kammerfähiger“ Berufe sind durchweg zu den Gutverdienern zu zählen. Fast zwei Drittel kommt auf ein Jahreseinkommen von über 80.000 Euro und ca. 20 Prozent verdienen sogar mehr als 120.000 Euro im Jahr. Entsprechend angepasst sollte auch die finanzielle Risikoabsicherung gestaltet sein.

Grundsätzlich gibt es elf freie Berufe, die besonderen Regelungen unterliegen. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Anwälte, Apotheker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Architekten und teilweise Ingenieure und psychologische Psychotherapeuten werden als Selbstständige automatisch Pflichtmitglied im jeweiligen regionalen Versorgungswerk. Angestellte in diesen Berufen können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um ebenfalls Kammermitglied zu werden. Wer aus diesen Zahlen ableitet, dass „Kammerberufler“ auch Ansprüche auf privilegierte Leistungen durch die entsprechenden Versorgungswerke besitzen, täuscht sich jedoch.

Zwar sind die Altersrentenleistungen für Ärzte mit durchschnittlich knapp 3.000 Euro monatlich (nordrheinische Ärzteversorgung im Jahr 2013) durchaus akzeptabel; aber vor allem bei den Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit bestehen erhebliche Versorgungslücken.

Der Irrglaube, im Versorgungswerk rundum bestens abgesichert zu sein, ist weit verbreitet und verleitet viele, eine Beratung zur privaten Vorsorge zu verweigern, was im Leistungsfall fatale finanzielle Folgen haben kann.

Dies betrifft ca. 900.000 Personen, für die in Deutschland 89 Kammersatzungen infrage kommen können. Allein schon, da für eine Vielzahl aufgrund von Umzügen mehrere Versorgungswerke relevant sind, lohnt es sich, sich bzgl. der jeweils geltenden Regelungen beraten zu lassen, denn sowohl die Unterschiede der jeweiligen BU-Regelungen, als auch das Ausmaß der Schutzlücke sind beträchtlich.

In den meisten Fällen findet man Leistungszusagen auf dem Niveau einer besseren Erwerbsunfähigkeitsrente. Dies spiegelt sich auch wieder in der extrem niedrigen Zahl an Leistungsfällen. Während im Durchschnitt jede fünfte Frau und jeder dritte Mann vor dem Rentenalter berufsunfähig werden, verzeichnen praktizierende Ärzte lediglich eine Quote von unter 1 Prozent. Die Notwendigkeit, sich über die eigenen Leistungsansprüche und die tatsächlich vorhandenen Versorgungslücken zu informieren ist also offensichtlich.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer neutralen Beratung  durch die Spezialisten im Kompetenzteam SicherPlanen.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger



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